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Online-Register: Datenstrukturen und Interoperabilität (Data Act)

Dieses Register stellt gemäß Art. 26 lit. b der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) transparente Informationen über die Exportmöglichkeiten von Kundeninhalten bei Business GPT bereit. Ziel ist es, den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Integration in eine eigene IKT-Infrastruktur effizient zu unterstützen.


1. Begriffsbestimmungen

1.1 Kundeninhalte (Exportierbar)

Hierbei handelt es sich um Daten, die vom Kunden aktiv bereitgestellt oder während der Nutzung des Dienstes generiert wurden. Diese Daten unterliegen der Portabilität gemäß Data Act.

  • Dokumente: Hochgeladene Quelldateien zur Wissensverarbeitung.
  • Interaktionen: Chatverläufe und Dialoghistorien.
  • Konfigurationen: Spezifische Einstellungen für KI-Assistenten und Workflows.
  • Prompts: Gespeicherte Anweisungen und Prompt-Bibliotheken.

1.2 Systeminterne Daten (Nicht exportierbar)

Daten, die ausschließlich der internen technischen Funktionsweise der KI dienen, sind vom Export ausgeschlossen.

  • Embeddings: Mathematische Vektor-Repräsentationen (modellspezifisch).
  • Indizes: Vektor-Datenbank-Strukturen zur Suche.
  • System-Logs: Interne Cache-Daten und technische Telemetrie.

2. Übersicht der Export-Spezifikationen

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die verfügbaren Datenformate und Bereitstellungswege:

Kategorie Beschreibung Datenformate Exportmethode
Quelldokumente Originaldateien (z. B. PDF, DOCX) Originalformat Einzel-Download / Support
Chat-Verläufe Dialoge zw. Nutzer & KI inkl. Metadaten JSON, CSV Support-Anfrage
Assistenten Konfigurationen, Logiken & Parameter JSON Support-Anfrage
Prompt-Library Strukturierte Prompt-Vorlagen JSON, CSV Support-Anfrage
Metadaten Zeitstempel, Rollen, Dateireferenzen JSON, SQL-Dump Support-Anfrage

3. Interoperabilität und Standards

Business GPT verfolgt einen "Open Data"-Ansatz, um Vendor Lock-in-Effekte zu vermeiden:

  • Maschinenlesbarkeit: Alle Exporte erfolgen in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten (RFC 8259 für JSON, RFC 4180 für CSV).
  • Semantische Klarheit: Bei Bereitstellung von SQL-Dumps oder komplexen JSON-Strukturen wird eine Schema-Dokumentation beigefügt, die die Bedeutung der Datenfelder erläutert.
  • Standardisierung: Wir orientieren uns an gängigen IKT-Standards für den Datenaustausch, um die Integration in Drittsysteme zu erleichtern.

4. Ablauf des Datenexports & Wechsels

  1. Anfrage: Ein bevollmächtigter Administrator des Mandanten stellt eine Anfrage über unser Support Center.
  2. Verifizierung: Aus Sicherheitsgründen erfolgt eine Identitätsprüfung, bevor Daten bereitgestellt werden.
  3. Paketierung: Die Daten werden gesammelt und in einem gesicherten Container (z. B. passwortgeschütztes ZIP) vorbereitet.
  4. Bereitstellung: Der Zugriff erfolgt über einen verschlüsselten Übertragungsweg (z. B. SFTP oder gesicherter Download-Link).
  5. Frist: Die Bereitstellung erfolgt ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von 30 Tagen.

5. Sicherheit und Zugriffsschutz

Der Schutz Ihrer Daten hat auch beim Export höchste Priorität. Wir setzen folgende Sicherheitsmaßnahmen um:

  • Identitätsprüfung: Exporte werden nur nach erfolgreicher Verifizierung eines bevollmächtigten Administrators des Mandanten eingeleitet.
  • Verschlüsselter Transport: Die Bereitstellung erfolgt über gesicherte Kanäle (z. B. HTTPS-geschützte Download-Bereiche oder SFTP), die mittels TLS 1.2 oder höher verschlüsselt sind.
  • Inhaltsverschlüsselung: Umfangreiche Datenexporte werden als AES-256-verschlüsselte Archive (ZIP) bereitgestellt. Das dazugehörige Passwort wird aus Sicherheitsgründen über einen separaten Kommunikationskanal (Out-of-Band, z. B. Telefon oder SMS/Messenger) oder verschlüsselt übermittelt.
  • Integrität: Auf Anfrage stellen wir Prüfsummen (z. B. SHA-256) bereit, damit Sie die Unversehrtheit der exportierten Daten nach dem Transfer verifizieren können.

Stand: 23.01.2026 Dieses Register wird kontinuierlich aktualisiert, um neue Funktionen und verbesserte Export-Schnittstellen (Self-Service) abzubilden.